Beitragsordnung

Stand: 24.10.2024

Beitragsordnung der Deutsch-Ukrainischen Gesellschaft – Für unsere und eure Freiheit e.V.

1. Jedes Mitglied entrichtet einen Mitgliedsbeitrag. Über ausnahmsweise Befreiungen entscheidet der Vorstand auf Antrag.

2. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich entrichtet. Er wird im Jahr 2024 alsbald nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit, ab dem Jahr 2025 bis spätestens zum 31. März des Kalenderjahres eingezahlt.

3. Sofern der Vorstand sich entscheidet, ein Vereinskonto mit der Möglichkeit zu SEPA-Lastschriften einzurichten, und sofern das jeweilige Mitglied zustimmt, wird der Beitrag vom Mitglied durch SEPA-Lastschrift eingezogen, andernfalls vom Mitglied innerhalb der unter Ziffer 2 genannten Frist auf das Vereinskonto überwiesen.

4. Unabhängig vom Datum des Beitritts oder des Ausscheidens eines Mitglieds wird für jedes angefangene Kalenderjahr der volle Mitgliedsbeitrag geschuldet. Die Sonderregelung für das Jahr 2023 bleibt davon unberührt.

5. Der Mindestbeitrag beträgt 30,00 Euro, der Höchstbeitrag 300,00 Euro im Jahr. Innerhalb dieses Rahmens stuft sich jedes Mitglied selbst ein.

6. Als empfohlener Richtwert für die Selbsteinstufung gilt 3 Promille des Nettoeinkommens. Zur Orientierung dient folgende Tabelle. Monatliches Nettoeinkommen Jahresbeitrag

Einkommen, Brutto, EuroMitgliedsbeitrag, Euro
bis 75030
751–1.20030–50
1.201–2.00045–90
2.001–3.00080–150
3.001–4.000140–190
4.001–5.000180–220
5.001–6.000210–270
6.001–7.000250–300
über 7.000300

7. Der Jahresbeitrag von juristischen Personen wird individuell bei deren Beitritt einvernehmlich zwischen dem Mitglied und dem Vorstand festgelegt

Image Image

ABONNIEREN SIE UNSEREN NEWSLETTER